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Ausbildungslehrgang
Der CAS Inhouse Counsel ist eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung mit dem Ziel, gegenwärtigen und künftigen Inhouse Counsels eine Einführung in relevante Bereiche der Arbeitsweise von Personen in der Funktion einer Unternehmensjuristin oder eines Unternehmensjuristen zu vermitteln. Dazu gehören insbesondere Bereiche wie Legal Strategy, Compliance, Risk Management, Corporate Governance, Contract Drafting, Litigation und Dispute Management und weitere wichtige Rechtsbereiche. Zudem werden den Teilnehmenden Wissen und Kompetenzen in den Bereichen Personal and Leader Effectiveness, Project Management, People Management, etc. vermittelt, welche für erfolgreiche Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen notwendig sind.
Der Studiengang verbindet akademische Lehre und Forschung mit der Praxis und fördert gleichzeitig fachliche, methodische sowie soziale Kompetenzen.
Introduction & Keynote Legal Sourcing: sources of legal competence, structure and staff the legal team, outside counsel management
Legal Strategy: value proposition, alignment with companystrategy, setting priorities, organizing the legal function
Non-legal Skills: Business Partnering, Project Management, Financial Planning & Budgeting, Managing External Lawyers
Compliance Programs: best practices and implementation generally; external stakeholders; whistleblowers and internal investigations



Für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss und Praxiserfahrung erforderlich.
In Ausnahmefällen können auch Personen mit vergleichbarer Qualifikation sowie mit spezifischer Praxiserfahrung «sur dossier» zugelassen werden. Die Studienkommission kann die Zulassung zudem von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig machen.
Die Bewerbung erfolgt mit dem Anmeldeformular direkt auf der Webseite.
CHF 8'000.-* für Early Birds
CHF 8'500.-* Regulär
Im Kursgeld inbegriffen sind die Kosten für digitale Kursunterlagen, Prüfungsgebühren und Abschlussfeier. Nicht inbegriffen sind die Kosten für die Exkursionen und für spezielle Literatur.
*Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung ist eine Abmeldung innerhalb von 10 Tagen ohne Kostenfolge möglich, danach gelten die gesamten Studiengebühren als geschuldet. Sämtliche Kursgebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber vor Kursbeginn zu entrichten. Bei einem späteren Rücktritt werden die Studiengebühren nicht zurückerstattet.