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Ausbildungslehrgang
Die digitale Transformation der letzten Jahrzehnte hat Wirtschaft, Gesellschaft und staatliche Stellen gleichermassen erfasst. Kommunikation, Datenmanagement und Prozessabläufe erfolgen zunehmend mittels digitaler Technologien und mit Unterstützung des Internets. Dies gilt auch für kritische Infrastrukturen wie etwa die Energieversorgung oder das Gesundheitswesen. Begleiterscheinung der digitalen Transformation sind neue Kriminalitätsformen, welche sich u.a. die grenzenlose Infrastruktur des Internets und die beständige Weiterentwicklung digitaler Technologien zunutze machen. Mit der zunehmenden Bedeutung des «Internets der Dinge» sind zunehmend auch Objekte des täglichen Gebrauchs («smarte Objekte») mit dem Internet verbunden und bilden neue Angriffsflächen.
Das Ausmass und die Formen von Kriminalität mit digitalen Mitteln und Infrastrukturen haben in den letzten Jahren massiv zugenommen und reichen von globalen Betrugs- und Erpressungsdelikten bis zu digitaler Kriegsführung. Während Cyberkriminalität ein globales Phänomen darstellt und entsprechende Delikte keine Landesgrenzen kennen, steht die Verbrechungsbekämpfung über die Landesgrenzen hinweg noch immer vor grossen Herausforderungen. Hier setzt der Lehrgang an und vermittelt die technischen und rechtlichen Grundlagen im Bereich der Cybersicherheit sowie deren Umsetzung in der Praxis.
Besondere Berücksichtigung findet die internationale Dimension der Bekämpfung der Internetkriminalität sowie die Bedeutung internationaler Netzwerke und grenzüberschreitender Kooperationsformen, und zwar auf behördlicher Ebene sowie zwischen Behörden und privatwirtschaftlichen Akteuren.
Der Lehrgang vermittelt die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Cybersicherheit und das relevante technische Basiswissen zum Verständnis kritischer Situationen im Unternehmensalltag. Die Teilnehmenden sollen sich strategische Kompetenzen aneignen und in die Lage versetzt werden, geeignete Präventions- und Reaktionsmassnahmen für Sicherheitsvorfälle zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden sie insbesondere auch mit den relevanten nationalen und internationalen Akteuren und privatwirtschaftlichen Netzwerken im Bereich der Cybersicherheit vertraut gemacht.
Ziel ist es, Vertretern der Privatwirtschaft (vor allem auf Ebene Kader und Management) und Behörden (insb. der Strafverfolgungsbehörden) die technischen und rechtlichen Grundkenntnisse sowie aktuell bedeutsame Entwicklungen im Bereich der Internetsicherheit zu vermitteln. Insbesondere mit technischen Simulationen sowie Fallanalysen sollen sich die Teilnehmenden Orientierungswissen und strategisches Knowhow zur Prävention und Reaktion bei Sicherheitsvorfällen aneignen. Auch sollen die Teilnehmenden Formen und Plattformen der grenzüberschreitenden und fachgebietsübergreifenden Zusammenarbeit kennenlernen, um diese bei Sicherheitsvorfällen nutzbar zu machen.
Struktur des Internets und Risikofelder im Cyberumfeld
Dr. Serge Droz, Senior technical advisor Cybersecurity at Swiss FDFA
Angriffsflächen in Unternehmungen: technische und menschliche Faktoren
Dr. Serge Droz, Senior technical advisor Cybersecurity at Swiss FDFA
Begrifflichkeiten im Bereich Cybersicherheit: Angreifer, Angriffsarten, Angriffstechniken, etc.
Prof. Thomas Schreck, Fakultät für Informatik, Munich University of Applied Sciences
Workshop: Gruppenarbeit mit Simulation eines Angriffs (Business E-Mail Compromise) Teil 1 Stephan Walder, Leiter Digitale Transformation
Chief Digital Officer, Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Oberstaatsanwaltschaft
Workshop: Gruppenarbeit mit Simulation eines Angriffs (Business E-Mail Compromise) Teil 2
Stephan Walder, Leiter Digitale Transformation
Chief Digital Officer, Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Oberstaatsanwaltschaft



Die Bewerbung erfolgt mit dem Anmeldeformular direkt auf der Webseite.
CHF 8'500.00*
Im Kursgeld inbegriffen sind die Kosten für die digitalen Kursunterlagen, die Prüfungsgebühren und die Abschlussfeier.
*Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung ist eine Abmeldung innerhalb von 10 Tagen ohne Kostenfolge möglich, danach gelten die gesamten Studiengebühren als geschuldet. Sämtliche Kursgebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber vor Kursbeginn zu entrichten. Bei einem späteren Rücktritt werden die Studiengebühren nicht zurückerstattet